(Reinold, taxlex 1/2014, S. 38)
Der VwGH habe in einem Erkenntnis die hA bestätigt, wonach im Sonderbetriebsvermögen die gleiche Gewinnermittlungsart gelte wie auf Ebene der Mitunternehmerschaft. Bei Anwendung der Pauschalierung iSd § 17 EStG seien - über die in § 17 Abs 1 EStG ausdrücklich genannten Aufwendungen hinaus - zusätzliche (Sonder-)Betriebsausgaben auf Ebene der Gesellschafter nicht abzugsfähig.