Österreich beansprucht ein Besteuerungsrecht an Einkünften aus der Veräußerung qualifizierter Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften durch beschränkt Steuerpflichtige. Im Rahmen der Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen durch das BBG 2011 wurde eine terminologisch klare Regelung in § 98 EStG durch eine sprachlich missglückte ersetzt. Dieser Beitrag soll einerseits sowohl die zeitliche als auch die sachliche Reichweite der aktuellen Norm untersuchen und andererseits der Frage nachgehen, ob der Abschluss oder die Änderung eines DBA - wie vom BMF1 vertreten - tatsächlich von der beschränkten Einkommensteuerpflicht erfasst ist.