Im Arbeitsprogramm 2013-2018 hat sich die Bundesregierung ua auch das Ziel gesetzt, beim Sachbezug von Dienstautos - unter Beibehaltung der Luxustangente von 40.000 € - den maximalen Sachbezugswert von 600 € auf 720 € anzuheben. Diese Erhöhung wurde durch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung als Begleitmaßnahme zum Abgabenänderungsgesetz 2014 umgesetzt und ist zeitgleich mit dem Gesetzespaket am 1. 3. 2014 in Kraft getreten. BGBl II 2014/29, ausgegeben am 19. 2. 2014.