EStG 1988: § 33 Abs 4 Z 2
VwGH 28. 11. 2013, 2010/13/0172
Die Voraussetzung für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrags gem § 33 Abs 4 Z 2 EStG, "nicht in einer Gemeinschaft" zu leben, entspricht - als Gegensatz - für den Alleinverdienerabsetzbetrag bei aufrechter Ehe die in § 33 Abs 4 Z 1 EStG vorgesehene Voraussetzung, vom Ehegatten "nicht dauernd getrennt" zu leben. Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag schließen einander aus, der "Status des Alleinerziehers" ist "gleichsam der entgegensetzte Status des Alleinverdieners" (vgl Doralt/Herzog, EStG14, § 33 Tz 29/1 und 35).