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Alleinerzieherabsetzbetrag, Voraussetzung der nicht mehr bestehenden "Gemeinschaft"

JudikaturÖStZ 2014/185ÖStZ 2014, 120 Heft 5 v. 14.3.2014

EStG 1988: § 33 Abs 4 Z 2

VwGH 28. 11. 2013, 2010/13/0172

Die Voraussetzung für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrags gem § 33 Abs 4 Z 2 EStG, "nicht in einer Gemeinschaft" zu leben, entspricht - als Gegensatz - für den Alleinverdienerabsetzbetrag bei aufrechter Ehe die in § 33 Abs 4 Z 1 EStG vorgesehene Voraussetzung, vom Ehegatten "nicht dauernd getrennt" zu leben. Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag schließen einander aus, der "Status des Alleinerziehers" ist "gleichsam der entgegensetzte Status des Alleinverdieners" (vgl Doralt/Herzog, EStG14, § 33 Tz 29/1 und 35).

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