(Manessinger, SWK 1/2014, S. 6)
Die legale Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen durch Personen mit Wohnsitz in Österreich sei vom Gesetzgeber an enge zeitliche Fristen gebunden. Grundsätzlich sei eine derartige Nutzung nur für einen Monat zulässig. Im Erkenntnis vom 21. 11. 2013, 2011/16/0221, habe der VwGH klargestellt, dass diese Frist mit jeder Einbringung des Fahrzeuges ins Inland neu zu laufen beginne.