(Rauscher, taxlex 1/2014, S. 30)
Seit 1.1.2014 wird das Bundesfinanzgericht als Beschwerdegericht anstelle des Unabhängigen Finanzsenats als Berufungsbehörde gegen Bescheide der Finanzämter bzw im Säumnisfall tätig. Damit verbunden ist ein vollständiger Übergang des Rechtsmittelverfahrens. Im Beitrag werden die wichtigsten Übergangsszenarien dargestellt.