(Ehrke-Rabel, taxlex 1/2014, S. 5)
Der Beitrag behandelt, dass seit 1. 1. 2014 Verwaltungsgerichte über Rechtsbehelfe gegen Abgabenbescheide entscheiden. Sie fällen Erkenntnisse oder Beschlüsse und sind als Gerichte von der Verwaltung getrennt. Einen behördlichen Instanzenzug gibt es außerhalb der Landes- und Gemeindeabgaben nicht mehr.