(Ludwig, SWI 1/2014, S. 15)
Das BMF habe kürzlich im Rahmen des Express-Antwort-Service (EAS) zu mehreren Rechtsfragen Stellung bezogen, die internationale Steuerfälle betreffen, über den Umfang des Einzelfalls hinausgehen und auch von allgemeiner Bedeutung sein können. Derartige Auskünfte sind zwar nicht rechtsbegründend, stellen aber in der Steuerpraxis eine bedeutende Auslegungshilfe dar.