(Wiesinger, SWK 36/2013, S. 1506)
Wer kenne nicht das Bäumchen am Dachfirst, mit dem gezeigt wird, dass der Rohbau seine endgültige Höhe erreicht habe? Weniger bekannt sei, dass der Bauherr den beteiligten Mitarbeitern im Zuge der Gleichenfeier meist ein "Gleichengeld" übergibt, dessen steuerliche Behandlung der Autor untersucht.