(Krammer, ÖStZ 2013/975, S. 547)
Aufgrund der neuen Pendlerförderung können auch Teilzeitkräfte ein Pendlerpauschale geltend machen. Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale ist auch ein Anspruch auf den neu geschaffenen Pendlereuro gegeben. Im Zuge der Novellierung wurde auch eine Verordnungsermächtigung vorgesehen. Ziel der Pendler-VO sei einen sog Pendlerrechner zur Verfügung zu stellen. Die Pendler-VO bilde dafür den rechtlichen Rahmen.