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Die Geltendmachung ausländischer Verluste gem § 2 Abs 8 Z 3 EStG muss gesondert beantragt werden

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2014/118ÖStZ 2014, 103 Heft 4 v. 25.2.2014

(Ludwig, taxlex 12/2013, S. 415)

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