Die Bundesregierung hat sich im Regierungsübereinkommen für die 25. Gesetzgebungsperiode unter anderem das Ziel solider Staatsfinanzen mit einem ausgeglichenen Haushalt, einem strukturellen Nulldefizit bis 2016 und einer Reduzierung des Schuldenstands gesetzt. Zur Erreichung dieses Ziels soll das Abgabenänderungsgesetz 2014 beitragen, indem unerwünschte Steuergestaltungen hintangehalten, Lenkungseffekte genutzt und Steuerlücken konsequent geschlossen werden.