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Bescheide, Verwendung der slowenischen Sprache

JudikaturÖStZ 2014/106ÖStZ 2014, 63 Heft 3 v. 12.2.2014

BAO § 93 (§ 97)

VwGH 25. 9. 2013, 2013/16/0161

Bildet eine Gemeinde mit slowenischsprachiger Minderheit nach dem in der Rechtsprechung des VfGH als Kriterium angesehenen maßgebenden Minderheitenprozentsatz (vgl zuletzt VfGH 25. 2. 2011, V 124/10 ua) eine Gemeinde mit gemischter Bevölkerung iSd Art 7 Z 3 erster Satz des Staatsvertrags von Wien, sind Abgabenbescheide zur Erlangung ihrer Wirksamkeit nach Maßgabe des § 16 VoGrG, BGBl 1976/396, auch in slowenischer Sprache auszufertigen. Die Ausübung des Rechts nach § 16 leg cit setzt dabei die - bestimmte - Bekanntgabe an die Behörde voraus, dass von der Volksgruppensprache Gebrauch gemacht werde, wobei diese Bekanntgabe für das weitere Verfahren, nicht aber rückwirkend gilt (vgl zB VwGH 17. 2. 1997, 95/10/0211).

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