(Bavenek-Weber, UFSjournal 12/2013, S. 444)
In mehreren Berufungsentscheidungen habe sich der UFS mit Online-Wetten und Online-Glücksspielen befasst. Die Bw fühlten sich durch die Unbestimmtheit des Tatbestandsmerkmals „Teilnahme vom Inland aus“ in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt. Der UFS habe eine Selbstauskunft für möglich gehalten und sich auf seine bisherige Judikatur zu diversen Glücksverträgen gestützt.