(Lachmayer, ÖStZ 2013/1026, S. 565)
Mit 7. 11. 2013 sei vom EuGH ein schon länger erwartetes Urteil ergangen, das die grenzüberschreitende Verwertung von Verlusten im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen durch Privatpersonen zum Gegenstand hatte. Der Fall sei bemerkenswert, als erstmals das Thema "finale Verluste" im privaten Bereich aufgeworfen worden sei.