Auf der Website des BMF wurde am 12. Februar 2014 der Pendlerrechner bereitgestellt (www.bmf.gv.at/pendlerrechner ). Mittels dieses Berechnungsprogramms können Arbeitnehmer nun ermitteln, ob ihnen ab 2014 ein allfälliges Pendlerpauschale inkl des zu berücksichtigenden Pendlereuro zusteht oder nicht. Das Tool basiert auf den Wegenetzdaten der jeweiligen Infrastrukturbetreiber sowie auf den aktuellen Fahrplandaten der Verkehrsbetriebe und gibt Auskunft über die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und stellt auch fest, ob dabei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist. Stehen laut Pendlerrechner ein Pendlerpauschale und ein Pendlereuro zu, kann das rechtsverbindliche Ergebnis direkt ausgedruckt werden, wobei nach wie vor der Gegenbeweis möglich ist. Dieser Ausdruck (Formular L34 EDV) ist für den Bezug der Förderung ab 2014 entweder beim Arbeitgeber abzugeben oder für die Einkommensteuerveranlagung des jeweiligen Jahres aufzubewahren.