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Option zur Umsatzsteuer bei begünstigten Vereinen

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageÖStZ 2014/949ÖStZ 2014, 613 Heft 23 v. 6.12.2014

(Streicher, SWK 29/2014, S. 1260)

Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, seien infolge Liebhabereivermutung unecht von der Mehrwertsteuer befreit. Unterhalten sie einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb, könnten sie - durch Widerlegbarkeit der Liebhabereivermutung - für diesen Betrieb zur Mehrwertsteuer optieren. Sinnvoll sei dies nur, wenn die Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteige.

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