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Neue Wertobergrenze nach Einbringung für Beteiligungszuschreibung

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2014/786ÖStZ 2014, 499 Heft 20 v. 16.10.2014

Der VwGH hat sich nun mit der Frage befasst, welcher Wert im Falle der Buchwerteinbringung gemäß § 202 Abs 2 Z 1 UGB einer vom Einbringenden teilwertberichtigten Beteiligung als Obergrenze für die künftige steuerliche Zuschreibung beim übernehmenden Rechtsträger anzusehen ist, und in Aufhebung von UFS 21. 8. 2009, RV/0825-K/07, ÖStZ 2009/1006, entschieden, dass der beizulegende Wert und nicht die seinerzeitigen Anschaffungskosten diese Funktion übernimmt:

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