(Gaedke, SWK 31/2013, S. 1345)
Seit Jahren würden Unternehmern bei Betriebsgründungen iZm der Vergabe der UID-Nummern bei vielen Finanzämtern Stolpersteine in den Weg gelegt. Warum, frage man sich. Sind der Handwerker, der seinen Betrieb maschinell ausstatten möchte, oder der Cafetier, der beim Tischler die Theke bestellt und eine Anzahlung zu leisten hat, klassische Betrugsfälle?, fragt der Autor.