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Führen Schuldnachlässe zu Kapitaleinkünften nach § 27 Abs 3 EStG?

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2014/745ÖStZ 2014, 469 Heft 18 v. 17.9.2014

(Peyerl, SWK 19/2014, S. 881)

Die Ansicht, dass Kursgewinne und -verluste aus Fremdwährungsdarlehen als realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gem § 27 Abs 3 EStG zu erfassen seien, könne nicht überzeugen, denn sie würde dazu führen, dass auch Schuldnachlässe im Privatbereich als Kapitaleinkünfte des Schuldners steuerpflichtig wären.

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