(Doralt, RdW 2014/473, S. 427)
Nach den LStR kürze das Pflegegeld den ansonsten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Sachaufwand wie Verbandsmaterial etc. Damit stünden die LStR allerdings im Widerspruch zur Berechnung des Pflegegelds.
(Doralt, RdW 2014/473, S. 427)
Nach den LStR kürze das Pflegegeld den ansonsten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Sachaufwand wie Verbandsmaterial etc. Damit stünden die LStR allerdings im Widerspruch zur Berechnung des Pflegegelds.