(Merzo, ecolex 6/2014, S. 560)
Die Berechnung der Frist, innerhalb deren Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder selbstberechnete Abgaben an das Finanzamt zu entrichten haben, sorgte in der Vergangenheit für Verwirrung in der Praxis. Die relevanten Gesetzesstellen werden kurz beleuchtet, weiters wird ein aktuelles, klarstellendes Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts herangezogen.