(Weinhandl, SWK 13-14/2014, S. 658)
Da bei einem Verkauf von Miteigentumsanteilen nur ein ideeller Anteil übertragen wird, könne der Veräußerung kein konkreter Anschaffungsvorgang gegenübergestellt werden. Diese fehlende Individualisierbarkeit führe dazu, dass der Ermittlung der Immo-ESt beim Verkauf von sukzessiv erworbenen Miteigentumsanteilen eine anteilige Betrachtung zugrunde zu legen sei.