(M. Mayr, taxlex 5/2014, S. 184)
Der EuGH hat sich in seinem Urteil FIRIN OOD, mit Rechtsfragen in Bezug auf Anzahlungsrechnungen beschäftigt und dabei insb zur Steuerbarkeit, zum Vorsteuerabzug - auch im Zusammenhang mit betrügerischem Vorgehen -, zur Berichtigung bei Unterbleiben der Leistung und zur Steuerschuld aufgrund der Rechnung Stellung genommen.