(Seitweger/Kalt, SWK 15/2014, S. 719)
Der 5. Senat des FG Münster habe entschieden, dass die erste Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts die "unbewegte" und damit steuerpflichtige Lieferung sein könne, obwohl vor der Beförderung der Ware ins Ausland eine Eigentumsübertragung an den Letztabnehmer noch nicht erfolgt sei.