(Nemec, BFGjournal 5/2014, S. 164)
Das seit 1. 1. 2014 bestehende BFG ist auch für bestimmte Wiener Gemeindeabgaben und damit für die dazugehörigen Strafverfahren zuständig. Der Autor bespricht einige aktuelle Erkenntnisse des BFG betreffend Strafen wegen Verletzung der Wiener Parkometerabgabeverordnung, ua im Zusammenhang mit dem sog "Handyparken".