(Mayer, Anwaltsblatt 5/2014, S. 301)
Die Praxis der Gemeinden und Gemeindeverbände, Rechtsanwälte zur Vollstreckung von Abgabenforderungen zu beauftragen, werde von der Volksanwaltschaft als rechtswidrig eingestuft. Der Beitrag untersucht, ob es sich dabei tatsächlich um eine rechtswidrige "Auslagerung" von Gemeindeaufgaben handelt.