Im Hinblick auf die sich aus der jüngsten Rechtsprechung ergebenden Änderungen wird mit dem folgenden Erlass vom 12. 6. 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, die Rechtsauffassung des VwGH jetzt seitens der Finanzverwaltung interpretiert (siehe auch schon Jirousek/Loukota, Kehrtwende bei der Besteuerung internationaler Arbeitskräfteüberlassungen, ÖStZ 2013/796) und sind widersprechende frühere Aussagen des BMF ua in EAS-Auskünften, die noch auf der Gleichbehandlung der Arbeitgebereigenschaft nach österreichischem innerstaatlichen Recht und Abkommensrecht beruhen, damit überholt: