Der Europäische Gesetzgeber hat laut FMA mit der AIFM-RL das Ziel verfolgt, bislang unregulierte und risikoreiche Finanzprodukte nur von regulierten Managern verwalten zu lassen und ihren Vertrieb grundsätzlich nur an sog professionelle Anleger vorzusehen. Dem nationalen Gesetzgeber bleibt dabei überlassen, bestimmte dieser Produkte auch für Privatanleger zugänglich zu machen. Um vermögenden Privatkunden im Sinne einer Portfoliodiversifizierung weiterhin alternative Anlageformen zugänglich zu machen, wird nun mit einer am 8. Juli 2014 vom Nationalrat beschlossenen Novelle des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes der Typus eines qualifizierten Privatkunden geschaffen, der unter Bedingungen auch professionellen Kunden vorbehaltene AIF erwerben darf. Es sollen auch Private-Equity-Dachfonds und AIF in Unternehmensbeteiligungen unter Wahrung eines ausreichenden Anlegerschutzes zum Vertrieb an Privatkunden zugelassen werden.