(Beiser, SWK 7/2014, S. 389)
Die Belegschaft von Unternehmen kann Ziel einer Absatzstrategie anderer Unternehmer sein. Wird die Belegschaft von dritter Seite zu ermäßigten Preisen beliefert, stelle sich die Frage, ob geldwerte Vorteile aus einem Dienstverhältnis vorliegen oder ein marktkonformer Leistungsaustausch mit Dritten.