(Plott, taxlex 3/2014, S. 96)
Aufgrund der Vorgabe im Arbeitsprogramm der Bundesregierung wird durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 eine Umstellung der Rückstellungsberechnung auf ein "UGB-konformes" Abzinsungsmodell mit einem Zinssatz von 3,5% vorgenommen. Die gewinnerhöhende Auflösung bestehender Rückstellungen soll über die folgenden drei Jahre gleichmäßig verteilt werden.