(Beiser, SWK 8/2014, S. 420)
Werden Kreditverträge mit einer langen Laufzeit und hohen Zinsen vorzeitig aufgelöst, sei in der Regel eine Entschädigung an den Kreditgeber für die vorzeitige Entlassung aus dem Kreditvertrag zu zahlen. Für Kreditgeber und Kreditnehmer stelle sich die Frage, ob solche Vorfälligkeitsentschädigungen in der Unternehmens- und Steuerbilanz abzugrenzen oder als sofort erfolgswirksam zu behandeln sind.