(Schuschnigg, SWK 8/2014, S. 413)
Mit dem GesRÄG 2013 wurde Mindeststammkapital auf 10.000 € gesenkt, wodurch sich Ö dem europäischen Schnitt von ca 8.000 Euro angenähert habe. Daher sank auch die Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 € auf 500 € pro Jahr. Mit dem AbgÄG 2014 werden wesentliche Teile dieser Reform unter dem Titel "Rückgängigmachung des Steuerausfalls aus der GmbH-Reform". Der Autor untersucht die Auswirkungen des AbgÄG 2014 für GmbHs.