(Marschner, GES 2/2014, S. 86)
Der VwGH wendete seine zur Nichtabzugsfähigkeit von Bürgschaftszahlungen von Gesellschafter-Geschäftsführern ergangene Rechtsprechung auf negative Geschäftsführervergütungen dergestalt an, dass diese im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht abzugsfähig sondern als Einlage anzusehen sind.