Die von Prof. Beiser vertretene Auffassung, wonach der Art 168a der MwSt-RL ab 1. 1. 2011 in Österreich nur unzureichend umgesetzt worden sei, entspricht mE nicht der herrschenden Ansicht.1
Die von Prof. Beiser vertretene Auffassung, wonach der Art 168a der MwSt-RL ab 1. 1. 2011 in Österreich nur unzureichend umgesetzt worden sei, entspricht mE nicht der herrschenden Ansicht.1