(Labner, taxlex 2/2013, S. 60)
In den Betriebsausgaben seien immer wieder Beträge zu finden, bei denen die Empfänger aus verschiedenen Gründen nicht genannt werden oder die wahren Empfänger im Dunkeln bleiben. Diese Sachverhalte seien mit unterschiedlichen Rechtsfolgen und Verpflichtungen für den Steuerpflichtigen verbunden, die im Beitrag analysiert werden.