Das Vorabentscheidungsersuchen des VwGH (siehe ÖStZ 2012/362 und Sutter in ÖStZ 2012/520) beschränkt sich darauf, ob die Lieferung von Mithilfe einer Solarzellenpaneele erzeugter Elektrizität an das allgemeine Netz durch einen Hausbesitzer eine "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne des Mehrwertsteuerrechts begründet. Nach den nun vorliegenden Schlussanträgen von Generalanwältin Sharpston ist diese Frage zu bejahen, wobei bei der Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits wohl noch weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind: