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Der Insolvenz-Entgelt-Fonds

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2013/176ÖStZ 2013, 91 Heft 4 v. 22.2.2013

(Trattler, taxlex 12/2012, S. 538)

Ist der Arbeitgeber aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr in der Lage, die Gehälter bzw Löhne seiner Arbeitnehmer zu bezahlen, so werden diese Forderungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Insolvenz-Entgelt-Fonds übernommen.

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