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Personalgestellung durch Gemeinden an ausgegliederte Rechtsträger

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageÖStZ 2013/122ÖStZ 2013, 62 Heft 3 v. 12.2.2013

(Novacek, FJ 12/2012, S. 389)

Nach dem USt-Protokoll 2012 stellt die entgeltliche Personalüberlassung an ausgegliederte Rechtsträger grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit dar, die der USt unterliegt. Novacek erörtert die Unternehmereigenschaft von Gemeinden sowie die Voraussetzungen und Wirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft näher.

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