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Pflegekosten im Wechselspiel zwischen Zivilrecht und Einkommensteuer

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2013/1028ÖStZ 2013, 575 Heft 24 v. 20.12.2013

Die systematische Konsistenz der Belastung mit Pflegekosten nach dem Zivilrecht und deren Abzugsfähigkeit in der Einkommensteuer werden untersucht.

1. Dauernde Lasten kraft Schadenersatz

Aufgrund einer schuldhaft verursachten Körperverletzung muss der Schädiger lebenslange Pflegekosten ersetzen und mangels einer Deckung durch eine Versicherung selbst tragen. Solche Pflegekosten sind beim Verpflichteten Betriebsausgaben/Werbungskosten, soweit die Verletzung durch seine Einkunftserzielung verursacht ist. Liegt eine betriebliche/berufliche Veranlassung nicht vor, so ist ein Abzug als dauernde Last nach § 18 Abs 1 Z 1 EStG möglich.11Zum Begriff von "Renten und dauernden Lasten" nach § 18 Abs 1 Z 1 EStG siehe Jakom/Baldauf, EStG, 2013, § 18 Rz 16 ff; Doralt/Renner, § 18 EStG Tz 26 ff (Stand: 1. 1. 2006).

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