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Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2013/1025ÖStZ 2013, 564 Heft 24 v. 20.12.2013

Das BMF hat die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), aktualisiert und auf Stand 1. 1. 2014 gebracht. Erlass des BMF 17. 12. 2013, BMF-010219/0478-VI/4/2013.

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