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Pendlerpauschale trotz unbenützter Zweitwohnung

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2013/61ÖStZ 2013, 31 Heft 1 und 2 v. 22.1.2013

(Knechtl, ecolex 11/2012, S. 1013)

Mit Erk vom 31. 7. 2012, 2007/13/0086, habe der VwGH klargestellt, dass das Pendlerpauschale nach den tatsächlichen Verhältnissen zu berücksichtigen sei. Unter Umständen können neben dem Pendlerpauschale auch Kosten der doppelten Haushaltsführung sowie für Familienheimfahrten geltend gemacht werden.

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