(Knechtl, ecolex 11/2012, S. 1013)
Mit Erk vom 31. 7. 2012, 2007/13/0086, habe der VwGH klargestellt, dass das Pendlerpauschale nach den tatsächlichen Verhältnissen zu berücksichtigen sei. Unter Umständen können neben dem Pendlerpauschale auch Kosten der doppelten Haushaltsführung sowie für Familienheimfahrten geltend gemacht werden.