(Ehrke-Rabel, ÖStZ 2012/983, S. 546)
Ehrke-Rabel widmet sich der Frage, inwieweit Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder sowie Rechtsanwalts- oder Wirtschaftstreuhandgesellschaften nach der BAO im Rahmen ihrer berufstypischen Rechtsbeziehung zum Mandanten zur Haftung für dessen Abgabenschulden herangezogen werden können.