(Krug/Chen, SWI 11/2012, S. 492)
Das DBA zwischen Deutschland und Taiwan stehe grundsätzlich mit dem OECD-MA im Einklang. Es umfasse jedoch zwei Artikel, die zwar nicht im OECD-MA enthalten sind, aber häufig in Deutschlands DBA vorkommen. Die Autoren gehen auf die wesentlichen Aspekte des Abkommens ein.