(Rosenberger/Loidl/Moshammer, SWK 33/2012, S. 1420)
Die Planungsfreiheit des Steuerpflichtigen sei durch Anti-Missbrauchsbestimmungen begrenzt. Diese können direkt in einzelnen DBA verankert sein. Auch EU-RL lassen die Implementierung von Missbrauchsklauseln im nationalen Recht zu. Nach der Judikatur des VwGH können auch die (rein) nationalen Missbrauchsbestimmungen für DBA-Zwecke zur Anwendung kommen.