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Bilanzielle und steuerliche Behandlung von Immobilienerwerb in Bosnien und Herzegowina

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2013/814ÖStZ 2013, 443 Heft 19 v. 8.10.2013

(Madzak, eastlex 4/2013, S. 124)

Der Erwerb von Immobilien sei in Bosnien und Herzegowina hins Ertragsbesteuerung und Gebühren regional unterschiedlich behandelt. Einheitlich geregelt sei lediglich die umsatzsteuerliche Beurteilung, wobei nur die erste Übertragung einer Immobilie der Umsatzsteuer unterliege.

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