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Grunderwerbsteuerbarkeit einer Liegenschaftsverlosung

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2013/794ÖStZ 2013, 434 Heft 19 v. 8.10.2013

In zwei Erkenntnissen zum Grundstückserwerb durch Hausverlosung verneint der VwGH - in Bezug auf die Rechtslage vor Überführung der Glücksspielabgaben in das GSpG ab 2011, siehe ÖStZ 2010/702 - eine Zweiphasigkeit des Vorgangs und damit eine Kumulation von "Glücksspielgebühr" und Grunderwerbsteuer. Wird in den Teilnahmebedingungen die Gewinnermittlung vom Verkauf aller Lose (oder zumindest einer den Verlosern genehmen Zahl an Losen) abhängig gemacht, sind die Verlosung und die Eigentumsübertragung als ein einheitlicher, der Grunderwerbsteuer unterliegender Rechtsvorgang anzusehen, wobei sämtliche Lose und nicht nur das Gewinnerlos als Gegenleistung in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind (dh Grunderwerbsteuer nicht nur auf Basis des dreifachen Einheitswerts). Die damit gemäß § 15 Abs 3 GebG einhergehende Befreiung von der "Glücksspielgebühr" des § 33 TP 17 Abs 1 Z 7 lit a GebG fällt nicht weg, wenn es mangels ausreichenden Losverkaufs nicht zur Ziehung kommen sollte. VwGH 29. 8. 2013, 2012/16/0159-0160 und 2010/16/0101.

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