Bei der Wahl der täglichen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Pkw (im Falle der Nichtzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels) kommt Sicherheitsüberlegungen ein hoher Stellenwert zu und stellen diese keine bloßen persönlichen Vorlieben dar. So kann ein Pendler "vernünftigerweise" einer nur unwesentlich längeren - aber besser ausgebauten - Fahrtstrecke als Pendlerroute den Vorzug geben, wenn die über einen Berg führende kürzeste Strecke aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der dort herrschenden Wettersituation sowie mangelnder Straßenbeleuchtung und Bodenmarkierungen ein höheres Risiko darstellt. VwGH 26. 6. 2013, 2009/13/0151.