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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2012/336ÖStZ 2012, 237 Heft 9 v. 2.5.2012

(Renner, SWI 2/2012, S. 63)

Mit Urteil vom 12. 5. 2011, VI R 42/10, hat der BFH entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

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