(Babinek/Rizzi, GES 2011/10, S. 483)
Das BBG 2011 hat auch das PSG in wesentlichen Punkten novelliert; der Beitrag bereitet diese jüngsten Änderungen im Stiftungsrecht auf. Der zweite Teil setzt sich mit der Rolle von Vertretern und Beratern im Stiftungsvorstand sowie mit der Offenlegungspflicht des Vorstands hinsichtlich der Begünstigten auseinander.